Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Soll ein Arbeitsverhältnis begründet oder abgeändert werden, unterstützen wir unsere Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung und klären damit zusammenhängende Fragen des Sozialversicherungsrechts. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen erteilen wir - bei Bedarf auch sehr kurzfristig - praxisnahe Auskünfte zu Fragen des Urlaubsrechts, des Rechts der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, des gesetzlichen Mutterschutzes, der Lohn- und Gehaltszahlung sowie der Haftung im Schadensfall. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind wir bei der Vorbereitung oder Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen sowie bei der Gestaltung von Abfindungsregelungen tätig. Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir unsere Auftraggeber vor allem in Fragen des Betriebsverfassungs- und des Personalvertretungsrechts, insbesondere bei Verhandlungen über Betriebs- bzw. Personalvereinbarungen sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Selbstverständlich vertreten wir, soweit erforderlich, unsere Auftraggeber vor allen Arbeitsgerichten Deutschlands.
Unsere arbeitsrechtliche Tätigkeit umfasst u.a.:
Fuhrmann Heine Rechtsanwälte Dr. Stefan Fuhrmann Dr. Wolfgang Heine Farid Tehrani Philipp Wendt Lietzenburger Straße 98 Ecke Bleibtreustraße D-10719 Berlin Telefon: 030-8872078-0 Telefax: 030-8872078-19 Kontakt: info@fuhrmann-heine.de
Die Reformen des Gesundheitswesens stellen die Leistungserbringer vor ständig neue Herausforderungen. Sie erfassen auch die berufsrechtliche Situation der Leistungserbringer, die - etwa beim Zugang zum Gesundheitsmarkt oder bei der Vergütung der erbrachten Leistungen - fortwährend modifiziert wird. Sie führen zu einer Liberalisierung der beruflichen Tätigkeit, eröffnen neue Chancen, aber auch Risiken im Wettbewerb untereinander.
Unsere Kanzlei ist auf dem Gebiet des Arzt-, Apotheken- und des Heilberufsrechts tätig. Sie berät und vertritt gerichtlich und außergerichtlich Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Hilfsmittelerbringer in allen rechtlichen Fragen der täglichen Berufspraxis.
Unsere Tätigkeit im Arzt-, Apotheken- und Heilberufsrecht umfasst unter anderem:
Zu den Arbeitsgebieten unserer Kanzlei gehören das Arzneimittelrecht und das Medizinprodukterecht. In den darauf bezogenen Referenzgebieten sind wir ebenfalls tätig, insbesondere dem Lebensmittelrecht, dem Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung, dem Heilberufsrechts und dem Gentechnikrecht. Unsere Mandanten beraten und vertreten wir in allen damit zusammenhängenden Fragen gerichtlich und außergerichtlich. Zu unseren Mandanten zählen u.a. Behörden, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, Ärzte und Verbraucher.
Unsere Tätigkeit im Arzneimittelrecht und Medizinprodukterecht beinhaltet vor allem die
Die ständigen Veränderungen auf dem deutschen Gesundheitsmarkt zwingen nicht nur niedergelassene Ärzte, sondern auch Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken zu einer nachhaltigen Existenzsicherung und Neuausrichtung ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Hinzu kommt, dass auch die Rechtsbeziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungserbringern untereinander komplexer werden und daher einen höheren Verwaltungsaufwand bedingen. Unsere Kanzlei besitzt langjährige Erfahrungen im institutionellen Sozialrecht und insbesondere im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V sowie im Rehabilitationsrecht nach dem SGB IX. In den damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen beraten und vertreten wir Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken, daneben auch Krankenversicherungen, Rentenversicherungsanstalten und Versicherte.
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Sozialrecht umfasst unter anderem:
Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fuhrmann Heine Rechtsanwälte Lietzenburger Straße 98 Ecke Bleibtreustraße D-10719 Berlin Telefon: 030-8872078-0 Telefax: 030-8872078-19 Email: fuhrmann@fuhrmann-heine.de
Tätigkeitsgebiete:
Werdegang:
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Verantwortlich für den gesamten Inhalt dieser Internetpräsenz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizin- und Verwaltungsrecht Dr. Stefan Fuhrmann, Lietzenburger Straße 98, 10719 Berlin (Kontakt: info@fuhrmann-heine.de).
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Dr. Stefan Fuhrmann, Dr. Wolfgang Heine, Farid Tehrani und Philipp Wendt sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstr. 9, 10179 Berlin (Telefon: 030-306931-0, Telefax: 030-306931-99), die Sie im Internet unter www.rechtsanwaltskammer-berlin.de erreichen können. Sämtliche vorweg genannten Personen tragen die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt", die in der Bundesrepublik Deutschland verliehen wurde.
Berufshaftpflichtversicherung: ERGO Versicherung AG, Victoria Platz 1, 40198 Düsseldorf (Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Heine, Rechtsanwalt Philipp Wendt), Generali Versicherung AG, Adenauerring 7-9, 81737 München (Rechtsanwalt Dr. Stefan Fuhrmann), HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover (Rechtsanwalt Farid Tehrani).
Es gelten die folgenden rechtlichen Regelungen für die Berufsausübung: "Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)", "Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)", "Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)", "Fachanwaltsordnung (FAO)", "Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft", "Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte (EuRAG)", "Law implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession". Die genannten Vorschriften können Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de (dort unter "Berufsrecht") nachlesen und herunterladen.
Fotonachweis
Bildaufnahmen Rechtsanwalt Dr. Stefan Fuhrmann Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Heine Rechtsanwalt Farid Tehrani Rechtsanwalt Philipp Wendt
© Die Hoffotografen-, Berlin